Flyer - Beschreibung Reisepass Neu
Quelle: www.bmi.gv.at
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Der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck!
(Quelle: www.bmi.gv.at)

 

Seit 16. Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. In Zukunft werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert.

 

Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist, wie auch der bisherige Sicherheitspass, ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Zusätzlich kann der Sicherheitspass in Zukunft durch den Fingerabdruck noch eindeutiger seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich.

 

Wann und warum kommt der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ?

Auf Grund einer EU Verordnung ist Österreich verpflichtet, Reisepässe mit Fingerabdruck bis spätestens 28.06.2009 einzuführen. In Österreich wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 mit der Ausgabe der Reisepässe mit Fingerabdruck begonnen.

 

Wo werde ich den Sicherheitspass mit Fingerabdruck erhalten ?

Sobald der Sicherheitspass mit Fingerabdruck verfügbar ist, kann er (wie schon der Sicherheitspass bisher) - unabhängig vom Wohnsitz - bei den Bezirkshauptmannschaften, Magistraten und dazu ermächtigte Gemeinden beantragt werden. Zuständige Behörden sind in den Magistraten das Passamt (bzw. die Stadtgemeinde Leoben und die Stadtgemeinde Schwechat) und in den Bezirkshauptmannschaften die Passabteilung bzw. in Wien das Magistratische Bezirksamt (in Krems und Waidhofen/Ybbs ist es der Magistrat).

Für den Reisepass muss bei der Antragstellung, wie bisher, ein den Passbildkriterien entsprechendes Passfoto in Farbe an die Passbehörde übergeben werden. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.help.gv.at bzw. www.passbildkriterien.at.

 

Wie und von welchen Fingern werden die Fingerabdrücke aufgenommen werden ?

Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern erfasst. Der Fingerabdruckscanner macht dabei ein Bild des Fingers, das in weiterer Folge auf dem Reisepasschip gespeichert wird. In der Regel werden der rechte und der linke Zeigefinger aufgenommen, erforderlichenfalls können alternativ auch die Fingerabdrücke der anderen Finger erfasst werden.

 

Werden auch Kinder einen Fingerabdruck abgeben müssen ?

Die Entscheidung, ob und ab welchen Alter Kinder Fingerabdrücke abgeben müssen, ist eine Entscheidung der Europäischen Union; diese Entscheidung steht noch aus.

 

Was wird der Sicherheitspass mit Fingerabdruck kosten ?

Aus derzeitiger Sicht bleiben die Kosten für die Pässe unverändert.

Gewöhnlicher Reisepass: € 69,90.-
Expresspass: € 100.-

Kinderpass (ohne Chip): € 26,30
Kinderpass (mit Chip): € 69,90
Expresspass für Kinder (ohne Chip): € 38.-
Expresspass für Kinder (mit Chip): € 100.-

Notpass (ohne Chip): € 69,90.-
Notpass für Kinder (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ohne Chip): € 26,30

Seit 1.1.2008 sind Schriften (u.a. auch Reisepässe und Kindermiteintragungen), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, von den Gebühren befreit.

 

Wie lange ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck gültig ?

Auch der Sicherheitspass mit Fingerabdruck hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Ausgenommen davon sind Weitere Reisepässe (ehemals: Zweitpässe), Notpässe und Kinderpässe (mit/ohne Chip).
Kinderpässe haben, abhängig vom Alter, folgende Gültigkeit:
0 - 2 Jahre: 2 Jahre
2- 12 Jahre: 5 Jahre
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre

 

Bleiben alte Pässe gültig ?

Ja. Bereits ausgegebene Pässe behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit, sie müssen nicht umgetauscht werden. In einer Übergangszeit wird es also alte und neue Pässe parallel geben.

 

Können alte Pässe mit Fingerabdrücken "nachgerüstet" werden ?

In bestehende Reisepässen mit Chip können nachträglich keine Fingerabdrücke eingebracht werden.

 

Wird sich die Wartezeit für den Sicherheitspass mit Fingerabdruck verlängern ?

Nein, der Sicherheitspass wird, wie bisher, innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen auf dem Postweg zugestellt.
Die Produktion erfolgt zentral unter besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Die Zustellung erfolgt nachweislich (RSb) an eine Wunschadresse des Passwerbers (z.B.: Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde).
Der Passwerber muss daher - wie gewohnt - nur ein einziges Mal bei der Passbehörde erscheinen


Welche Vorteile bringt der neue Sicherheitspass für den Bürger ?

Es gibt kein Dokument, mit dem die Identität eines Menschen eindeutiger nachgewiesen werden kann, als mit dem Sicherheitspass mit Fingerabdruck. Dies wird einerseits durch den Fingerabdruck ermöglicht, der eine enge Verbindung zwischen dem Passbesitzer und dem Sicherheitspass hergestellt. Andererseits schützen die Sicherheitsfunktionen des Passchips die Daten unter anderem vor unerkannter Veränderung und unerkanntem Kopieren. Österreich wird somit modernste und sichere Pässe ausgeben, die alle internationalen Sicherheitsstandards erfüllen und in Zukunft auch weiterhin für weltweite Reisen genutzt werden können.


Ist der neue Sicherheitspass EU-weit einheitlich ?

Die Richtlinie der EU normiert einheitliche Standards für das äußere Erscheinungsbild und die notwendigen Sicherheitsanforderungen. Davon unberührt bleiben länderspezifische Unterschiede bei der Gestaltung.


Wie fälschungssicher ist der neue Pass ?

Der neue Sicherheitspass wird auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik produziert. Durch die Verbindung von Sicherheitsdruck (Mikroschrift, UV-Farben, etc.) mit einem besonders abgesicherten Chips (Schutz der Daten durch digitale Signaturen, digitalen Kopier- und elektronischen Schreibschutz, etc.) wird die Fälschungssicherheit gegenüber einem Reisepass ohne Chip wesentlich erhöht.

 

Was wird auf dem Chip gespeichert ?

Auf dem Chip werden (bis auf die Unterschrift und die Größe des Passbesitzers) jene Daten gespeichert, die im Pass auch in gedruckter Form enthalten sind. Mit dem Sicherheitspass mit Fingerabdruck werden in Zukunft zusätzlich auch die Fingerabdrücke von zwei Fingern auf dem Chip gespeichert, nicht jedoch in den Pass gedruckt.


Ist der Chip sicher ?

Der im Pass verwendete Datenträger erfüllt alle Vorgaben, die von der EU vorgeschrieben werden. Der Chip und die gespeicherten Daten sind mehrfach gegen unberechtigte Verwendung und gegen das Verändern der Daten abgesichert. Zusätzlich wird der Zugriff auf die Fingerabdruckdaten durch ein digitales Zertifikat geschützt, das nur durch die Republik Österreich ausgestellt werden kann. Ohne dieses Zertifikat ist kein Zugriff auf die Fingerabdruckdaten möglich.

 

Welche Passbilder können verwendet werden ?

Bei der Antragstellung muss nur mehr ein Passfoto abgegeben werden. Dieses muss den Vorgaben der EU für Passbilder entsprechen (Ausnahme: Fotos von Kleinkindern müssen diesen Kriterien nicht vollständig entsprechen). Die neuen Passbildkriterien sind unter www.passbildkriterien.at abrufbar.

 

Warum wird das Passfoto in den Pass gedruckt ?

Der Druck des Passfotos ist eine wichtige Maßnahme, um Passfälschungen durch Austausch des Lichtbildes zu verhindern. Aufgrund der Sicherheitsvorgaben hat das gedruckte Foto im Sicherheitspass nicht die gleiche Bildqualität wie ein klassisches Passfoto auf Hochglanz-Fotopapier. Das notwendige Sicherheitspapier, der verwendete Sicherheitsdruck und eine spezielle Laminierfolie sind die wichtigsten Gründe dafür.

 

Was ist Biometrie ?

Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher körperlicher Merkmale, z. B. Gesicht, Größe oder Fingerabdruck.
Biometrische Erkennung bietet sich in Ergänzung oder als Ersatz herkömmlicher Methoden wie PIN/ Passwort und Karte deshalb an, weil die körperlichen Eigenschaften im Gegensatz zu Wissens- und Besitzelementen unmittelbar personengebunden sind. An ein körperliches Merkmal muss sich der Merkmalsträger nicht erinnern, er trägt es untrennbar stets bei sich. Biometrische Merkmale können nicht übertragen oder weitergegeben werden. Es kann mit Verwendung dieser Merkmale sichergestellt werden, dass es sich bei der vorhandenen Person tatsächlich um die angenommene bzw. behauptete Identität handelt. Bei der Verwendung biometrischer Merkmale in Dokumenten wird also eine eindeutige Verbindung zwischen Dokument und Dokumentinhaber ermöglicht.

 

Benötigen Kinder in Zukunft einen eigenen Reisepass ?

Aus derzeitiger Sicht nicht. Es besteht weiterhin die freie Wahlmöglichkeit zwischen einer Kindermiteintragung und einem eigenen Reisepass für Kinder.

Kindermiteintragung:
Kinder können nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eingetragen werden. Die Kosten für die Kindermiteintragung betragen € 26,30.- (auch bei mehreren Kindern bei gleichzeitiger Eintragung; bei der Erstausstellung des Passes ist die Eintragung gebührenfrei). Die Eintragung ist bis zum 18. Lebensjahr gültig, wird aber nicht von jedem Land akzeptiert. Das Kind kann nur mit jener Person reisen, in deren Pass es eingetragen ist. Auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Das bedeutet, dass die Einreise von Eltern mit im Reisepass eingetragenen Kindern nicht mehr in jedes Land möglich ist (z. B. Ägypten, Belgien bei der Ausreise, Bulgarien, Estland, Griechenland ab dem 12. Geburtstag, USA).Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Gastlandes bzw. der Transitländer zu informieren.

Eigener Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr:
Ein Kinderreisepass ohne Chip kostet nur € 26,30.- (davor € 69.-). Der Minderjährige kann - im Gegensatz zu einer Miteintragung - auch mit anderen Personen reisen (Bsp.: mit Verwandten, Schulreisen, Schüleraustauschprogramme). Bei Auslandsreisen muss nicht überprüft werden, ob im Gastland eine Kindermiteintragung akzeptiert wird. Die Gültigkeitsdauer ist - abhängig vom Alter - zeitlich eingeschränkt.

Seit dem 25.10.2006 kann auch ein Kinderpass mit Chip beantragt werden. Hintergrund: Die USA verlangen, für eine visumfreie Einreise im Rahmen des "Visa Waiver Program", für alle am bzw. ab dem 26.10.2006 neu ausgestellte Reisepässe einen integrierten Chip.


Was macht man, wenn man dringend einen Reisepass benötigt ?

Für besonders dringende Fälle werden weiterhin zeitlich befristete Notpässe (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt. Einen Notpass wird man in Zukunft auch erhalten, wenn Fingerabdrücke vorübergehend nicht abgenommen werden können.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Expresspasses. Dieser Reisepass wird sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt. Der Vorteil dieses Passes ist (im Gegensatz zum Notpass), dass er die volle zehnjährige (Ausnahme: Kinderpass) Laufzeit aufweist.


Können im neuen Sicherheitspass nachträgliche Eintragungen vorgenommen werden ?

Auch im neuen Pass sind folgende nachträgliche Eintragungen möglich: akademische Grade und besondere Kennzeichen (z. B. sichtbare Narben, körperliche Beeinträchtigungen, Tätowierungen u. a. m.). Nachträgliche Eintragungen können weiterhin bei der zuständigen Passbehörde vorgenommen werden und sind auf der Seite für amtliche Vermerke einzutragen.


Wo erhalten Auslandsösterreicher einen neuen Sicherheitspass ?

Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben, sollen und können nach wie vor ihren Reisepass bei den österreichischen Vertretungsbehörden ihres Wohnsitzstaates beantragen. Eine Zustellung des Reisepasses ins Ausland erfolgt über die Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulate).


Werden die Kontrollbeamten an den Grenzen langfristig durch Pass-Automaten ersetzt ?

Nein. Biometrische Abgleichmethoden sind ein Hilfsmittel für die herkömmliche Grenzkontrolle und werden diese nur ergänzen, nicht ersetzen. Der Zugewinn an Sicherheit ergibt sich auch aus der Kombinationsmöglichkeit bewährter herkömmlicher Verfahren mit den technischen Möglichkeiten der Biometrie.

 

Was passiert mit dem Personalausweis ?

Der Personalausweis bleibt weiterhin als Reisedokument für die Einreise in 34 Staaten (neben den Staaten der EU - ausgenommen Irland - auch in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino und der Schweiz) gültig.

 

Wo kann ich mich über die Einreisebestimmungen anderer Länder informieren ?

Sachlich zuständiges Ministerium ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Dieses ist unter der Telefonnummer 050 11 50-0 erreichbar. Das BMeiA bietet zudem auf seiner Homepage (www.bmeia.gv.at) detaillierte Reiseinformationen.

Personen, die für eine USA-Reise eine Fotovignette erhalten haben, werden darauf hingewiesen, dass die Gültigkeit der Vignette bis zum 25.10.2006 beschränkt war. Nunmehr besteht Visumpflicht für die Inhaber von Reisepässen, die zwischen 26.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellt wurden.