Tabakgesetz - Änderungen per 01.01.2009

Nach Anzeigenflut: Wirte verunsichert! - NÖN Online (Di, 07 Feb 2012)
Nach Anzeigenflut: Wirte verunsichert! NÖN Online AKTION SCHARF / Rauchersheriff hat nach eigenen Angaben zig Gastro-Betriebe wegen Verstößen gegen Tabakgesetz angezeigt. VON VERONIKA LÖWENSTEIN BEZIRK KORNEUBURG / „In keinem anderen Bezirk gibt es derzeit so viele Anzeigen gegen Lokalbesitzer wie in ...
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Zug um Zug zum Rauchverbot - Vorarlberg Online - Das Nachrichten Portal (Do, 02 Feb 2012)
Zug um Zug zum Rauchverbot Vorarlberg Online - Das Nachrichten Portal Bregenz – Was halten Vorarlbergs Parteien vom Tabakgesetz? SPÖ, ÖVP, Grüne und FPÖ sind sich nicht einig. Raucher- oder Nichtraucherlokal – das ist hier die Frage. Bei der Antwort scheiden sich jedoch die Geister. Während sich Vorarlbergs Bevölkerung ...
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Nichtraucher machen mobil - Vorarlberg Online - Das Nachrichten Portal (Sa, 28 Jan 2012)
Nichtraucher machen mobil Vorarlberg Online - Das Nachrichten Portal Im ersten Halbjahr 2011 sind insgesamt 79 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Tabakgesetz bei Vorarlbergs Bezirkshauptmannschaften eingegangen – und damit mehr als im gesamten Jahr 2010. Wirte scheinen dieser Tage bzw. genau genommen im gesamten ...
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Neues Rauch-Gesetz sorgt für rauchende Köpfe - Kleine Zeitung (Di, 14 Apr 2009)
Neues Rauch-Gesetz sorgt für rauchende Köpfe Kleine Zeitung Die Rauchschwaden rund um das neue Tabakgesetz haben sich nur scheinbar verzogen. Denn im Hintergrund gärt es gewaltig. Mittlerweile herrscht Kriegszustand zwischen Rauchern, die sich über das neue Tabakgesetz brüsk hinwegsetzen und Nichtrauchern, ...
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Mehrheit für Gesetz - NEWS.at (Mo, 16 Jan 2012)
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Mit 1. Jänner 2009 treten die neuen - verschärften - Regelungen des Tabakgesetzes in Kraft (insbesondere die weitreichenden Rauchverbote in Räumen der Gastronomie und in Räumen, die öffentliche Orte sind - § 13 Abs. 1 und § 13a TabakG idF BGBl. I 120/2008). Im Rahmen der Diskussion ist vereinzelt die Meinung vertreten worden, die Bundespolizei hätte diese Rauchverbote zu überprüfen bzw. bei Übertretungen einzuschreiten.

 

 Dazu vertreten die österreichischen Polizeirechtexperten Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer und Dr. Rudolf Keplinger (LKA OÖ) folgende Rechtsansicht:

 

   § 13a Tabakgesetz in der ab 1. Jänner 2009 geltenden Fassung enthält differenzierende Rauchverbote für Räume der Gastronomie bzw. für Räume, die öffentliche Orte sind. Verstöße dagegen bilden nach Maßgabe von § 14 Abs. 5 TabakG idF von 2009 eine Verwaltungsübertretung. Da das TabakG zur Frage der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde keine Anordnungen enthält, sind gemäß § 26 VStG allein die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Bürgermeister der Statutarstädte) Verwaltungsstrafbehörden. Die Bundespolizeidirektionen sind dafür nicht zuständig.

   

 

Weiters bezieht das TabakG auch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht in die Vollziehung mit ein.

Da es sich beim Tabakrecht auch nicht um eine Aufgabe der Sicherheitsverwaltung handelt, folgt daraus, dass die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (insbesondere der Bundespolizei) bei Verstößen gegen Rauchverbote in Gastlokalen (§ 13a iVm § 14 Abs. 5 TabakG) und gegen Rauchverbote in Räumen, die öffentliche Orte sind (§ 13 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 5 TabakG), weder einschreiten müssen noch einschreiten dürfen. 

Es fehlt dafür die gesetzliche Grundlage!

 

 

 

 

 

Kurztitel: Tabakgesetz

 

Kundmachungsorgan: BGBl. Nr. 431/1995

 

Inkrafttretensdatum:  01.07.1995

 

Langtitel

Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz)

(NR: GP XIX RV 163 AB 202 S. 39. BR: AB 5024 S. 601.) (CELEX-Nr.: 389L0622, 390L0239, 392L0041)

StF: BGBl. Nr.   431/1995

 

 

Änderung idF:

BGBl. I Nr.  98/2001 (NR: GP XXI RV 621 AB 704 S. 75. BR: 6398 AB 6424 S. 679.)

 

BGBl. I Nr.  74/2003 (NR: GP XXII RV 52 AB 100 S. 29. BR: AB 6816 S. 700.)

 

 

BGBl. I Nr. 167/2004 (NR: GP XXII RV 700 AB 717 S. 90. BR: AB 7178 S. 717.)

 

 

BGBl. I Nr.  47/2006 (NR: GP XXII IA 777/A AB 1295 S. 139. BR: 7480 AB 7493 S. 732.)

 

BGBl. I Nr. 105/2007 (NR: GP XXIII AB 392 S. 42. BR: AB 7863 S. 751.)

 

BGBl. I Nr. 120/2008 (NR: GP XXIII RV 610 AB 656 S. 67. BR: AB 7994 S. 759.)

 

 

 

 

 

Zum - trotzdem interessanten - Thema Tabakgesetz (in der Fassung 2009) ist im Verlag www.prolibris.at rechtzeitig vor Inkrafttreten dieses Buch erschienen:

 

Tabakgesetz

Gesetzestext / Materialien

Stand: 1. Jänner 2009

Weicheinband, broschiert, 69Seiten

ISBN 978-3-902460-76-9

Preis: 25,-- Euro (exkl. Versand)

      

     Das Buch enthält den ab 1. Jänner 2009 geltenden Text des Tabakgesetzes und der Durchführungsverordnungen. Zu den einzelnen Paragraphen des TabakG sind die Erläuterungen der parlamentarischen Materialien (Regierungsvorlagen und Ausschussberichte) abgedruckt.