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17

Feb

2009

Flugbetrieb am Engadin-Airport vom schweizer Bundesamt-Zivilluftfahrt eingestellt!

Foto: Keystone Foto: Keystone

16.02.2009 - Das schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nach dem Unfall Engadin-Airport verfügt, dass der Flugplatz die Schneemauern entlang der Piste abtragen muss. Erst wenn die Höhe der vorhandenen Schneemenge den internationalen Vorgaben entspricht, dürfen Engadin-Airport wieder Flugzeuge landen.

 

 

Am vergangenen Donnerstag war auf dem Flughafen Engadin ein landendes Flugzeug von der Piste geraten und in eine Schneemauer geprallt.

 

 

Das Flugzeug wurde zerstört, die beiden Piloten kamen ums Leben und der Passagier erlitt Verletzungen. Gestützt auf erste Informationen über den Unfallhergang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt am Wochenende die Situation auf dem Flughafen Engadin überprüft. Dabei mussten die Inspektoren feststellen, dass die neben der Piste vorhandenen Schneemauern die internationalen Vorgaben nicht einhalten. Anstatt der empfohlenen Höhe von 1 Meter im seitlichen Abstand von zehn Metern waren die Schneewalle acht Meter vom Pistenrand entfernt zwischen 1,5 und 4 Meter hoch.

 

Das BAZL hat deshalb im Interesse der Flugsicherheit vom Flughafen Engadin verlangt, die Schneemauern so weit abzutragen, dass die internationalen Vorgaben erfüllt sind. Bis dann hat das Amt dem Flugplatz untersagt, die Piste weiter für den Betrieb mit Flugzeugen zu benutzen. Z

udem behält sich das BAZL vor, gestützt auf Erkenntnisse aus der noch laufenden Untersuchung durch das Büro für Flugunfalluntersuchungen allenfalls weitere Maßnahmen abzuleiten.

Überdies wird es in den nächsten Tagen auch die Schneesituation auf anderen betroffenen Flugplätzen in der Schweiz überprüfen.

 

Stellungnahme des Flughafen Engadin!

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