Die Europäische Kommission hat am Mittwoch beschlossen, im Zusammenhang mit der Privatisierung und
Umstrukturierung von Austrian Airlines und der geplanten Übernahme durch Lufthansa ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten.
Die Kommission meldet Zweifel daran an, dass der von Lufthansa zu zahlende Preis dem Marktpreis des zu veräußernden Unternehmens entspricht, dass der österreichische Staat wie ein privater Investor
agiert und dass der notifizierte Umstrukturierungsplan im Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten steht.
Im Anschluss an ein Privatisierungsverfahren wurde Lufthansa als Käufer für die vom österreichischen Staat gehaltenen Anteile (41,56 %) an Austrian Airlines ausgewählt. Im Rahmen der Transaktion ist
Folgendes vorgesehen:
- Lufthansa zahlt einen Kaufpreis von rund 366.000 Euro.
- Der Staat erhält einen Besserungsschein, aus dem ein zusätzlicher Zahlungsanspruch erwachsen kann.
- Der Staat leistet eine Zahlung in Höhe von 500 Mio. Euro, die Lufthansa für eine Kapitalerhöhung bei Austrian Airlines verwendet.
Die Kommission hat beschlossen, das Verfahren zur Prüfung staatlicher Beihilfen einzuleiten, da sie Zweifel hegt, ob eine staatliche Beihilfe vorliegt und - falls dies der Fall ist - ob diese
staatliche Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden kann. Insbesondere bezweifelt sie, dass der vereinbarte Preis (einschließlich Besserungsschein) dem Marktpreis von Austrian
Airlines zum Zeitpunkt des Verkaufs entspricht. Ferner äußert sie Bedenken, ob das Verkaufsverfahren wirklich offen, transparent und nicht an Bedingungen geknüpft war und ob der Staat tatsächlich als
marktwirtschaftlich handelnder Investor agiert hat.
Hinsichtlich der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt meldet die Kommission Zweifel an, ob der Umfang der finanziellen Unterstützung auf das erforderliche Mindestmass begrenzt wurde
und ob der von Österreich vorgelegte Umstrukturierungsplan geeignet ist, in kürzestmöglicher Zeit die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen, ohne dass künftig weitere
Unterstützungsmassnahmen notwendig werden.
Im Übrigen bezweifelt die Kommission, dass die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen genügen, um den durch die Beihilfegewährung bewirkten Wettbewerbsverzerrungen zu begegnen, und ob AUA und Lufthansa
einen ausreichenden Eigenbeitrag zur Umstrukturierung leisten werden.
(boerse.express)
airpol






