Di
04
Nov
2008
EX-Bundeskriminalamtsdirektor HAIDINGER suspendiert!
foto: daylife`s
(Presse) Nach der Suspendierung des früheren Topbeamten im Innenministerium, Herwig Haidinger, (54) gehen die Wogen hoch: FPÖ und Grüne schossen sich nach der Bekanntgabe auf Innenministerin Maria Fekter (VP) ein. Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz sprach von einem „schweren Machtmissbrauch durch die ÖVP“. FP-Nationalratsabgeordneter Werner Neubauer warf Fekter vor, sie mache Kritiker „mundtot“.
Fekter selbst gab schließlich über die Gründe Auskunft, die zur Suspendierung des früheren Leiters des Bundeskriminalamtes (BK) geführt haben: Der Oberösterreicher habe demnach Dienstpflichten „fortgesetzt und nachhaltig verletzt“, aber auch ein „massiv vertrauensschädigendes Verhalten“ an den Tag gelegt. Haidinger habe „in keiner Weise mit inhaltlicher Kritik“, sondern „öffentlich beleidigend, herabwürdigend und ohne Rücksicht auf Schaden für das gesamte Ressort agiert“, erklärte Fekter Dienstagmittag. Darüber hinaus habe er vertrauliche Akten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, schwere Korruptionsvorwürfe ohne Beweise erhoben und Beamte diffamiert, so Fekter. Er habe das gesamte Innenressort beleidigt. „So ein Verhalten würde in keinem Unternehmen der Privatwirtschaft akzeptiert werden.“
Zum Vorwurf, sie lasse keine Kritik aus den eigenen Reihen zu, meinte Fekter: „Jeder kann Kritik äußern, aber öffentliches Vernadern, Verleumden, Unterstellen gegenüber Kollegen bis hin zur
Ministerin werde ich auch in Zukunft nicht dulden.“ Die Aussagen Haidingers hätten „mit sachlicher Kritik“ nichts mehr zu tun.
Haidinger selbst wies Fekters Vorwürfe zurück: „Ich habe niemals das Innenministerium kritisiert“, sagte er im Ö1-Abendjournal. Er habe die ÖVP und ihre Funktionäre angegriffen, jedoch nie einen
Beamten bloßgestellt, beleidigt oder „vernadert“. Er sieht sich selbst von der ÖVP diffamiert.
Haidinger, VP-nah und vom früheren Innenminister Ernst Strasser 2002 zum BK-Chef gemacht, versah bis Ende 2007 sein Amt unauffällig. Dann wurde bekannt, dass Günther Platter, Fekters Vorgänger als
Innenminister, Haidingers Vertrag nicht verlängern will. Daraufhin warf der Kripo-Chef dem Kabinett vor, auf ihn Druck ausgeübt zu haben. Besonders schoss er sich auf Philipp Ita, Kabinettschef der
verstorbenen Innenministerin Liese Prokop ein: Ziel sei gewesen, so Haidinger, die Bawag-Ermittlungen als Wahlkampfmunition gegen die SPÖ zu verwenden. Außerdem sei nach dem Verschwinden von Natascha
Kampusch schlampig ermittelt, Pannen seien vertuscht worden. Eine Evaluierung der damaligen Schritte sei vom Ministerium verhindert worden.
Haidinger: „Wurde bedroht“
Die Vorwürfe führten zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der im September nach acht Monaten zu Ende ging. Substanzielle Ergebnisse gab es keine. Ludwig Adamovich,
Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofes, untersuchte mit einer weiteren Kommission die Ermittlungen zum Fall Kampusch. Parteipolitische Vertuschungen habe es keine gegeben, allerdings seien nicht
alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden, heißt es im Endbericht.
Im September meldete sich Haidinger neuerlich mit schwerer Kritik zu Wort: Er sprach von einer geschönten Kriminalstatistik. Er kritisierte, dass 2004 ein Großbetrug mit 46.000 Einzeldelikten auf
Wunsch des Innenministers als eine einzige Straftat erfasst wurde.
In einem Interview in der aktuellen Ausgabe des Magazins „profil“ bekräftigte Haidinger die Vorwürfe. Das Innenministerium sei zu einer Außenstelle der ÖVP verkommen, in „hohen Funktionen werden nur
noch Parteisoldaten und Politoffiziere akzeptiert“, wird Haidinger zitiert. Dieses Interview dürfte schließlich den endgültigen Ausschlag für die Suspendierung gegeben haben. Zuletzt hat Haidinger
einen Brief an Fekter geschrieben, in dem er die „katastrophalen Auswirkungen“ der Polizeireform auflistet. Daraufhin sei er „bedroht“ worden, so Haidinger.
Jetzt wird gegen den Ex-BK-Chef ermittelt, ob er durch die Weitergabe von vertraulichen Akten das Amtsgeheimnis verletzt hat und dadurch auch strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist. Aus
disziplinar-rechtlicher Sicht drohen Haidinger eine Geldbuße (ein Monatsbezug), eine Geldstrafe (bis zu fünf Monatsbezügen), aber auch die Entlassung.
Haidinger wird ein Verstoß gegen das Beamtendienstrechtsgesetz vorgeworfen. Der vom Ministerium zitierte § 43 Abs. 1 & 2 BDG regelt allgemeine Dienstpflichten. So hat etwa ein Beamter „in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt“.
Die Suspendierung selbst erfolgt nach § 112 BDG. Demnach ist diese zu verhängen, wenn die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der Dienstpflichtverletzung „das Ansehen des Amts oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet“.
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