NOTPASS - Ausstellung auch am Flughafen Wien möglich
Neben den Behörden werden auch am Wiener Flughafen in der "Ausweisstelle" (durch die Ankunftshalle, Richtung Sanität) rund um die Uhr Notpässe ausgestellt.
Vorsicht: Vorab bei Fluglinie erkundigen, ob Notpass akzeptiert wird. Z.B. können Inhaber Österreichischer Notpässe (cremefarben) nicht in die Türkei einreisen. Diese müssen das für die Einreise benötigte Visum - vor Reisebeginn - an der Türkischen Botschaft in Wien oder an den Türkischen Generalkonsulaten in Salzburg bzw. Bregenz beantragen.
Daher: Wer noch 2 - 3 Tage Zeit hat kann sich einen Expresspass (ident zum neuen Sicherheitspass, nur aufgrund der Expressausstellung teurer) ausstellen lassen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Ausstellung:
Österreichische Staatsbürgerschaft
Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Notpasses müssen glaubhaft gemacht werden.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine notpassausstellende Behörde.
Urkunden sind im Original oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie vorzulegen. Bei ausländischen, nicht in internationaler Form abgefassten Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung eines/einer gerichtlich beeideten Dolmetschers/in vorzulegen.
Einen "Notpass" können Sie beantragen,
- wenn Sie vor einer wichtigen und/oder unaufschiebbaren Reise vorübergehend nicht über ihren Reisepass verfügen, oder
- wenn der Zeitraum innerhalb dessen Sie den Reisepass benötigen nicht ausreicht, um einen neuen Reisepass auszustellen.
Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Dienstausweis, etc.) oder ein/e Identitätszeuge/in mit amtlichem Lichtbildausweis (Ehegatte/in, Lebensgefährte/in, Verwandte) damit die Identität geprüft werden kann
Sollten Sie noch nie einen roten Reisepass oder einen Personalausweis in Scheckkartenformat beantragt haben:
Staatsbürgerschaftsnachweis, Verleihungsbescheid, Staatsbürgerschaftliche Bestätigung
Geburtsurkunde
Zwei gleiche aktuelle Farb-Passbilder - nicht älter als sechs Monate (Hochformat zirka 3,5 x 4,5 Zentimeter)
Gegebenenfalls:
Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung Ingenieur: Verleihungsurkunde
Zuständigkeit:
Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Nachtstunden, bzw. Wochenenden und an Feiertagen):
Wache Rathaus (MA 68)
1., Lichtenfelsgasse 2
Telefon: +43 1 40 00-98350
Fax: +43 1 40 00-99-98350
Innerhalb der Parteienverkehrszeiten:
Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk
1., Wipplingerstraße 8
Telefon: +43 1 40 00-01000, 08000
E-Mail: m@mba010.magwien.gv.at
Zentrales Wiener Passservice der MA 62
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 40 00-89516, 89517
Fax: +43 1 40 00-99-89520
E-Mail: passservice@ma62.wien.gv.at
Kosten / Zahlung
26,30 Euro - Notpass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr
69,90 Euro - Notpass für Personen ab dem 12. Lebensjahr
Reisedokumente und Miteintragungen von Minderjährigen in Reisepässen, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie
innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von den Gebühren befreit.
Termin / Frist
Der Notpass wird in der Regel nach einer kurzen Wartezeit sofort ausgefolgt.
Sollte die Beibringung des Staatsbürgerschaftsnachweises oder der Geburtsurkunde nicht möglich sein, so kann ein Notpass nur dann ausgestellt werden, wenn die passausstellende Stelle die Daten bei den zuständigen Behörden einholen kann (unter Umständen abhängig von den Amtsstunden anderer Behörden).
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